Nur Textilprodukte, die mindestens aus 70% biologisch erzeugten Naturfasern bestehen, können GOTS zertifiziert werden. Alle eingesetzten chemischen Zusätze, wie z. B. Farbstoffe und Hilfsmittel, müssen bestimmte umweltrelevante und toxikologische Kriterien erfüllen. Auch für die Verwendung von Accessoires gelten entsprechende Anforderungen. Eine funktionelle Abwasserkläranlage ist für alle Betriebsstätten, die im Bereich Nassveredlung tätig sind, vorgeschrieben. Alle Verarbeitungsbetriebe müssen soziale Mindestkriterien erfüllen. Die wichtigsten Kriterien des GOTS, seines Qualitätssicherungssystems und die Grundsätze des Revisionsverfahrens sind im folgenden Abschnitt zusammengefasst.